Einreisebestimmungen / Impfvorschriften
Für alle Kreuzfahrten müssen die Einreisebedingungen aller angefahrener Häfen erfüllt werden zusätzlich beachten Sie bitte in jedem Fall die Einreisebestimmungen der USA.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige in die USA
US Visa Waiver Programm
Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:
- im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (siehe nachfolgende Tabelle) sind,
- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
- ein Rück- oder Weiterflugticket (welches – außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern – nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
- im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:
- vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
- den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
- an einem Austauschprogramm teilnehmen,
- eine Forschungsarbeit durchführen,
- in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
- nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien),
- keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen)
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (“admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ’3-10′ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)
Reisedokumente/Visum
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument. Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.
Mit folgenden Dokumenten ist die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige im Rahmen des US „Visa Waiver“ Programms möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Visumfreie Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja | |
| Vorläufiger Reisepass | Nein, Visum erforderlich | |
| Personalausweis | Nein, für US-Reisen nicht zugelassen | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein, für US-Reisen nicht zugelassen | |
| Weitere Anmerkungen | Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, wenn Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert wurde, ansonsten: Visum erforderlich | |
| Reisepass | Ja | |
| Vorläufiger Reisepass | Nein, Visum erforderlich | |
| Personalausweis | Nein, für US-Reisen nicht zugelassen | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein, für US-Reisen nicht zugelassen | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein, für US-Reisen nicht zugelassen | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein, Visum erforderlich |
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten) sowie Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und, die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert wurden.
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren.
Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:
- Wechsel des Reisepasses
- Änderung des Namens
- Wechsel der Staatsangehörigkeit
- Wechsel des Geschlechts
- Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System für mehr Sicherheit im Reiseverkehr sorgt und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht -wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.
Wichtiger Hinweis: Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA kostenpflichtig zum Download anbieten. Es ist daher empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link https://esta.cbp.dhs.gov direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben. Die auf dieser offiziellen Seite enthaltenen Informationen liegen in mehreren Sprachversionen vor und sind umfassend. Die Nutzung von ESTA ist gebührenfrei.
Falls Sie versehentlich einen fehlerhaften ESTA-Antrag abgesandt haben, rät das Department of Homeland Security, einen weiteren Antrag mit den korrekten Daten zu versenden, wodurch der fehlerhafte Antrag in der Regel überschrieben werde. Weitere englischsprachige Informationen zu dieser und anderen Fragen erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten link.
Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter
http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta
Impfvorschriften
Für die Teilnahme an unseren Kreuzfahrten sind derzeit keine Impfungen vorgeschrieben!




